Heilpraktikerin für Physiotherapie

Claudia Pöller

Wissenswertes zur Therapie

Heilpraktiker für Physiotherapie. 

Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und auf dessen Anweisung arbeiten. Das bedeutet: bevor Sie zum Physiotherapeuten gehen müssen Sie erst einen Arzt aufsuchen. 

Als Heilpraktiker für Physiotherapie haben wir die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren (immer bezogen auf den physiotherapeutischen Bereich) um Ihnen die bestmögliche Behandlung bieten zu können.

Die Behandlung durch einen Physiotherapeuten mit der Zulassung zum HP-PT ermöglicht Ihnen ggf. eine Abrechnung über die Private Krankenversicherung oder über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem von Ihnen mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrag.



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